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Mietvertragsvorlage (Vorschau)

Hausmeistervertrag

nachstehend Eigentümer bzw. Vermieter genannt,

und

nachstehend Hausmeister bzw. Mieter genannt,

wird folgender Vertrag geschlossen:

§ 1

Der Hauseigentümer überträgt Herrn/Frau

§ 2

Der Hausmeister verpflichtet sich, die dem Vertrag als Bestandteil angefügte Dienstanweisung zu erfüllen und die Hausordnung einzuhalten.

§ 3

Das Dienstverhältnis kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

ist die Kündigung ausgeschlossen.

Der Eigentümer ist berechtigt, das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, insbesondere wenn der Hausmeister die Erfüllung seiner Dienstpflichten vernachlässigt oder sein sonstiges Verhalten die Fortsetzung des Dienstverhältnisses als unzumutbar erscheinen lässt.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 4

Mit Rücksicht auf das Bestehen des Dienstverhältnisses

folgende Räume als Dienstwohnung vermietet:

ten Stock, bestehend aus

zum Zwecke der Benützung als Wohnung;

dazu folgende, zu anderen als Wohnzwecken dienende Räume und Flächen (z. B. Garage, Stellplatz):

Für das Mietverhältnis gelten die Vereinbarungen des Wohnungsmietvertrages sowie die besonderen Vorschriften der §§ 576 und 576 a BGB.

Die Miete für die Dienstwohnung in Höhe von wird auf den Lohn in Höhe von angerechnet.

Die Differenz in Höhe von derzeit € ist vom monatlich auszugleichen.

§ 5

Der Urlaubsanspruch des Hausmeisters bemisst sich nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes.

Die Bestimmungen über die gesetzliche Unfallversicherung (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) sind zu beachten.

§ 6

Sind mehrere Personen (z.B. Ehegatten) Hausmeister, sind sie berechtigt, die Erfüllung der ihnen nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen unter sich in der ihnen zweckmäßig erscheinenden Weise zu verteilen. Sie haften jedoch für die Erfüllung der Verpflichtungen als Gesamtschuldner.

§ 7

Der Hausmeister bestätigt den Empfang folgender Gegenstände:

Er verpflichtet sich, die empfangenen Gegenstände, soweit diese im Dienst nicht verbraucht werden, bei Beendigung des Dienstverhältnisses an den Eigentümer zurückzugeben.

§ 8

Besondere Vereinbarungen z. B. über Bedienung der Zentralheizung, der Warmwasseranlage, des Fahrstuhls, Gartenpflege:

Dieser Vertrag ist wesentlicher Bestandteil des Wohnungsmietvertrages

Die umseitig abgedruckte Hausordnung gilt als Bestandteil des Vertrages.

Ist eine Eigentumswohnung Gegenstand des Vertragsverhältnisses, geht die bei Vertragsabschluss bestehende Hausordnung der Wohnungseigentümergemeinschaft der umseitig abgedruckten Hausordnung vor.

Hausmeister-Dienstanweisung

1. Den Anordnungen des Hauseigentümers ist Folge zu leisten.

2. Der Hausmeister hat innerhalb des Anwesens für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe zu sorgen, die Einhaltung der Hausordnung durch die Mieter zu überwachen und dem Hauseigentümer Verstöße gegen die Hausordnung zu melden.

3. Auf Verlangen des Eigentümers hat der Hausmeister mit Mietinteressenten die Besichtigung der zu vermietenden Räume durchzuführen.

4. Der Hausmeister ist zur ordnungsgemäßen Straßenreinigung verpflichtet, soweit diese nicht anderweitig durchgeführt wird. Bei Schneefall oder Schneeglätte sind alle Gehwege vor und auf dem Grundstück sowie die Einfahrten zu räumen und zu streuen; Eisbildungen sind zu beseitigen. Im Übrigen sind diese Flächen sowie der Hof und die Mülltonnenplätze sauber zu halten.

5. Der Hausflur ist wöchentlich einmal, die gemeinsamen Kellergänge, der Speicher und die Treppenhausfenster sind, soweit dies nicht den Mietparteien obliegt, so oft als nötig zu reinigen und die Wände und Decken des Treppenhauses von Spinnweben freizuhalten.

6. Der Hausmeister hat die Schlüssel des Wasch- und Trockenraumes zu verwahren. Die Schlüssel sind den Mietparteien in der Reihenfolge, in der sie sich in den Waschkalender eingetragen haben, auszuhändigen. Bei Rücknahme der Schlüssel hat sich der Hausmeister vom ordnungsgemäßen Zustand der Waschküche und des Trockenraumes sowie der darin befindlichen Einrichtungen zu überzeugen, Mängel und deren Verursacher festzustellen und zur Beseitigung anzuhalten.

7. Der Hausmeister hat darauf zu achten, dass die Speicher-, Treppenhaus- und Kellerfenster bei Regen, Sturm, Hagel, Schnee und Frost geschlossen sind.

8. Der Hausmeister hat den Schlüssel für den Haupthahn der Wasser- und Gasleitung so zu verwahren, dass er auch bei seiner Abwesenheit in Gebrauch genommen werden kann.

9. Die Hauseingänge sind vom 1. April bis 30. September in der Zeit Uhr, vom 1. Oktober bis 31. März Uhr verschlossen zu halten.

10. Der Hausmeister hat Hausarbeiten (z.B. Reparaturen) zu überwachen.

11. Sonstige Dienstanweisungen: