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Mietvertragsvorlage (Vorschau)

Mietvertrag für Garagen, Stellplätze und Carports

Mietvertrag für Garagen, Stellplätze und Carports

- Vermieter -

- Mieter -

Mietobjekt

1. Mietobjekt

Vermietet werden auf dem Grundstück

Garage

Stellplatz

Carport

2. Mietzweck

Die Mietsache wird ausschließlich zum Abstellen eines vermietet.

3. Schlüssel

Für die Dauer der Mietzeit erhält der Mieter folgende Schlüssel:

Garage, Hoftor, Sonstige:

Dauer des Mietvertrages und Kündigung

1. Mietvertrag auf unbestimmte Mietzeit

Beginn: .

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.

2. Zeitmietvertrag

Beginn:

Das Mietverhältnis endet zu dem eingetragenen Termin, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3. Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel

Beginn:

Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um Jahr(e), wenn es nicht von einer Vertragspartei Monat(e) vor Ablauf der Mietzeit gekündigt wird.

4. Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, und zwar bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Tag des Eingangs des Kündigungsschreibens beim Vertragspartner maßgebend. Die gesetzlichen Möglichkeiten, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, bleiben durch diesen Vertrag unberührt.

5. Gebrauchsfortsetzung

Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so tritt eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB nicht ein.

Miete

I. Monatliche Grundmiete:

 

Für die Garage/den Stellplatz/Carport

in Worten Euro

 

II. Zahlung auf die Betriebskosten (s. § 5)

1. als Vorauszahlung (mit Abrechnung)

2. als Pauschale (ohne Abrechnung)

III. Umsatzsteuer

 

in Höhe von derzeit %

Insgesamt

Der Vermieter ist berechtigt, auf die Miete, Nebenkosten und sonstige Zahlungen Umsatzsteuer in jeweils gesetzlich geltender Höhe zu erheben, wenn er bei oder nach Vertragsschluss auf die Umsatzsteuer optiert. Sind die Mieteinnahmen der Umsatzsteuer unterworfen, ist der Mieter verpflichtet, die Mieträume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.

Der Mieter ist ferner verpflichtet, dem für den Vermieter zuständigen Finanzamt Auskünfte über seine Umsätze zu erteilen, die der Vermieter zur Erfüllung seiner Nachweispflicht nach § 9 Abs. 2 S. 2 UStG benötigt.
Änderung der Grundmiete – Staffelmiete

Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich die Grundmiete für die Garage/Stellplatz/Carport gem. § 3 I. dieses Vertrages wie folgt erhöht (jeweilige Grundmiete oder jeweiligen Erhöhungsbetrag einsetzen):

2. Vertragsjahr Euro monatlich

3. Vertragsjahr Euro monatlich

4. Vertragsjahr Euro monatlich

5. Vertragsjahr Euro monatlich

6. Vertragsjahr Euro monatlich

7. Vertragsjahr Euro monatlich

8. Vertragsjahr Euro monatlich

9. Vertragsjahr Euro monatlich

10. Vertragsjahr Euro monatlich

11. Vertragsjahr Euro monatlich

 

Eine Staffelmiete über das 11. Vertragsjahr hinaus muss unter § 16 Sondervereinbarungen vereinbart werden.

Betriebskosten

1. Neben der Grundmiete sind die auf das Mietobjekt entfallenden Anteile der Betriebskosten vom Mieter zu entrichten. Betriebskosten sind alle Kosten gemäß der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in der jeweiligen Fassung und die Verwaltungskosten.

2. An der Umlage nehmen auch Betriebskosten teil, die neu eingeführt werden und das Grundstück betreffen, wie z. B. Steuern, Abgaben und sonstige Gebühren, soweit die Umlegung zulässig ist und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt wird.

3. Der Vermieter ist berechtigt, im Rahmen der ersten Betriebskostenabrechnung die Umlegungsschlüssel nach billigem Ermessen festzulegen.

Der Umlegungsschlüssel kann vom Vermieter bei begründeter Veranlassung nach billigem Ermessen geändert werden. Die Änderung ist nur vor Beginn der Verbrauchsperiode zulässig und muss sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Heizkostenverordnung, halten. Eine Berechtigung zur Änderung des Umlegungsschlüssels liegt insbesondere dann vor, wenn die Eigentümergemeinschaft eine Änderung des konkreten Verteilungsschlüssels beschließt.

4. Der Vermieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund den Abrechnungszeitraum für die Zukunft zu ändern. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet.

5. Im Falle des Auszugs des Mieters während der Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Kostenverteilung bei der nächstfälligen Abrechnung vorzunehmen. Die Kosten der Zwischenablesung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung trägt der ausziehende Mieter, es sei denn, er hat das Mietverhältnis berechtigt fristlos gekündigt.

Zahlungsweise, SEPA-Lastschrift

1. Der Mieter ist verpflichtet, die Miete kostenfrei monatlich im Voraus, und zwar spätestens bis zum 3. Werktag des jeweils beginnenden Kalendermonats zu entrichten.

2. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Eingangs des Geldes beim Vermieter oder dem von ihm bezeichneten Institut maßgebend. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete und Nebenkosten kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe von mindestens 5 Euro pro Mahnschreiben und Verzugszinsen verlangen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger als die Pauschale ist.

3. a) Die Mietzahlungen sind zu erbringen auf das Konto des Vermieters bei der

b) Der Mieter erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat zugunsten des Vermieters für sein Konto bei der

Mieternummer/Verwendungszweck:

Kaution

1. Die Kaution beträgt

Euro und ist als Barkaution zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.

2. Die Kaution ist bei Vertragsschluss fällig. Wird die Kaution nicht oder nicht vollständig geleistet, kann der Vermieter das Mietobjekt zurückbehalten, ohne dass er seinen Mietzahlungsanspruch verliert. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Kaution vorzeitig durch Einbehaltung der Miete zu verrechnen.

Haftungsbeschränkungen

1. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Bezugsfertigkeit oder rechtzeitige Räumung des Mietobjekts durch den Vormieter, es sei denn, es träfe ihn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Das Recht des Mieters, sich in einem solchen Fall vom Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

2. Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden beim Mieter, so haftet der Vermieter für üblicherweise nichtversicherbare Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für anfängliche Mängel. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters auf die für den jeweiligen Schadensfall ausbezahlte, auf die Mieträume entfallende Versicherungssumme begrenzt.

3. Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Körpers, des Lebens, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Benutzung der Mietsache, Betretungsrecht des Vermieters

1. Eine Änderung des vereinbarten Nutzungszwecks gem. § 1 Ziff. 2 dieses Vertrags bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.

2. Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch des Mietobjekts einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.

3. Veränderungen an und im Mietobjekt durch den Mieter, wie z. B. Um- und Einbauten einschließlich des Austausches des Abschlusstürschlosses sowie Installationen bedürfen der Einwilligung des Vermieters. Der Mieter hat bis zur Rückgabe des Mietobjekts den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Veränderung zugestimmt hat.

4. Der Vermieter bzw. von diesem beauftragte Personen (insbesondere Handwerker und Sachverständige), etwaige Nachmiet- und Kaufinteressenten sind berechtigt, die Mietsache zu den üblichen Geschäftszeiten nach vorheriger Vorankündigung (mindestens 48 Stunden) zu betreten und zu besichtigen.

Bei Gefahr im Verzug ist das Betreten jederzeit, auch außerhalb der Geschäftszeiten, möglich.

Instandhaltung, Pflegemaßnahmen

1. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit anfallenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten innerhalb des Mietobjekts – mit Ausnahme solcher an Dach und Fach – fachgerecht auf seine Kosten durchzuführen, sofern diese durch den Mietgebrauch veranlasst oder seinem Risikobereich zuzuordnen sind.

2. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ordnungsgemäß zu pflegen und zu reinigen.

Beendigung des Mietverhältnisses

1. Unabhängig von den Verpflichtungen des Mieters, die sich aus § 10 dieses Vertrages ergeben, ist die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses besenrein zurückzugeben.

2. Die Rückgabe des Mietobjekts hat am letzten Tag der Mietzeit zu erfolgen.

3. Sämtliche Schlüssel, auch etwaige selbst angefertigte, sind dem Vermieter zu übergeben.

Mehrheit von Mietern

1. Mehrere Personen haften für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

2. Willenserklärungen müssen bei einer Mehrheit von Vermietern oder Mietern von oder gegenüber allen Vertragspartnern abgegeben werden. Erklärungen, deren Inhalt die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für den Ausspruch von Kündigungen und für Mietaufhebungsverträge.

3. Soweit die Vermietung durch einen Vertreter, z. B. eine Hausverwaltung, erfolgt ist, ist diese berechtigt, alle Willenserklärungen und sonstige Erklärungen, die das Mietverhältnis betreffen, gegenüber den Mietern abzugeben und entgegenzunehmen.

Teileigentum

1. Die Bestimmungen der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlüsse der Wohnungseigentümer über die Ordnung und das Zusammenleben im Hause sind auch für den Mieter verbindlich, sobald der Vermieter den Mieter hiervon Kenntnis gegeben hat oder der Mieter durch die Verwaltung unmittelbar informiert ist.

Spätere Änderungen der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder nachträglich gefasste Beschlüsse durch die Eigentümergemeinschaft werden nach Bekanntgabe an den Mieter auch für diesen verbindlich, es sei denn, ihm würden dadurch vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte entzogen oder neue, belastende und unzumutbare Verpflichtungen auferlegt.

2. Der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage ist neben dem Vermieter berechtigt, dem Mieter die zur Aufrechterhaltung der Haus- bzw. Hausgemeinschaftsordnung nötigen Anweisungen zu erteilen.

3. Soweit in der Verwalterabrechnung Betriebskosten nach § 5 dieses Vertrages enthalten sind, ist die bestandskräftige Einzelabrechnung auch für den Mieter verbindlich. Umlagefähig sind darüber hinaus sonstige Betriebskosten im Sinne von § 5 dieses Vertrages, die der Vermieter unmittelbar an die Leistungserbringer oder sonstige Stellten zahlt, insbesondere die Grundsteuer.

Hof- und Garagenordnung

1. Der Mieter ist verpflichtet, die einschlägigen behördlichen Vorschriften zu beachten. Es ist insbesondere verboten, Betriebsstoffe und feuergefährliche Gegenstände in der Garage zu lagern, die Garage mit Feuer oder offenen Licht zu betreten und den Motor bei geschlossener Garage laufen zu lassen.

2. Auf die Hausbewohner und anderen Mieter einer Garage/eines Stellplatzes/eines Carports ist Rücksicht zu nehmen, insbesondere ist vermeidbarer Lärm zu unterlassen, z. B. Hupen, geräuschvolles Laufen lassen des Motors und lautes Zuschlagen von Fahrzeugtüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln. Wagenwaschen und Reparaturarbeiten dürfen auf dem Grundstück nicht durchgeführt werden.

3. Das Grundstück darf nur im Schritttempo befahren werden. Das Abstellen des Pkw, Motorrad, Mopeds usw. ist außerhalb der Garage/des Stellplatzes/des Carports nicht gestattet.

Rechtliche Selbständigkeit dieses Vertrages

Dieser Mietvertrag ist rechtlich selbständig von etwaigen sonstigen Verträgen zwischen den Parteien, insbesondere einem bestehenden Wohn- oder Gewerberaummietvertrag.

Daher ist es beispielsweise möglich, diesen Vertrag unabhängig von dem Weiterbestehen anderer Verträge zu kündigen.

Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen sind Bestandteile dieses Vertrages.

Schriftform und Salvatorische Klausel

Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen unabdingbar und unwiderruflich der Schriftform. Soweit Änderungen oder Ergänzungen vom Formulartext abweichen, gelten diese anstelle des Formulartextes. Stehen vertragliche Absprachen im Widerspruch zu zwingenden gesetzlichen Regelungen, so gelten die gesetzlichen Regelungen.

Bei Unwirksamkeit einer oder einzelner Vertragsklauseln verpflichten sich die Vertrags-schließenden, anstelle der unwirksamen Klausel eine Regelung zu vereinbaren, welche der unwirksamen Klausel in ihrer Bedeutung so nahe wie möglich kommt, aber mit den gesetzlichen Bestimmungen übereinstimmt und somit wirksam ist.

Vermieter

Mieter

Hinweise zum Datenschutz, Einwilligung

1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch

2. Datenerhebung und -nutzung bei der Vertragsdurchführung

Zum Zwecke der Anbahnung und Durchführung des Mietvertrags erhebe/n ich/wir folgende Daten:

* Anrede, Vorname, Name, Anschrift,* Emailadresse und Telefonnummer,* Anzahl der im Haushalt lebenden Personen,* Einkommensverhältnisse und Beruf,* Eröffnete und nicht abgeschlossene Verbraucherinsolvenzverfahren,* Kontodaten,* Höhe der Miete und Betriebskosten,* Verbrauchsdaten und Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung,* Daten über den Eingang der Mieten und Betriebskosten,* Korrespondenz während des Mietverhältnisses.

Die Erhebung der Daten erfolgt,

* um Sie als Mieter identifizieren zu können; * zur Korrespondenz mit Ihnen; * zur Abwicklung des Mietvertrags.

Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs, 1 S. 1 lit. b, f Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu den genannten Zwecken und für die beiderseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erforderlich.

Die im Mietvertrag erhobenen Daten können zur Durchführung dieses Vertrags gespeichert und genutzt werden und hierzu auch an Dritte (insb. Handwerker, Abrechnungsunternehmen) weitergegeben werden.

Dem Mieter ist weiterhin bekannt, dass die Kommunikation mit dem Vermieter bzw. von ihm beauftragten Dritten, auch per unverschlüsselter Email oder telefonisch erfolgen kann.

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist (§ 195 BGB, 3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Mietverhältnis beendet wurde) gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass der Vermieter nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.

3. Weitergabe von Daten an Dritte

Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Mietvertrags mit dem Mieter erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben:

* Zum Zwecke der Abrechnung der Betriebskosten werden die Verbrauchsdaten für Heizung/Warmwasser von der beauftragten Messdienstfirma erhoben. Diese (sowie ggf. folgende) werden an das beauftragte Abrechnungsunternehmen/Haus & Grund Verein weitergeleitet.

* Zum Zwecke der Erfüllung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsverpflichtungen der Mieträumlichkeiten werden Ihr Name und Ihre Kontaktdaten bei Erforderlichkeit an Handwerker/Dienstleiter oder Sachverständige bzw. den jeweiligen Gebäudeversicherer und Haftpflichtversicherer des Grundstücks weitergegeben.

* Zum Zwecke der Erfüllung von Rechtsansprüchen wird anderen Mietern auf deren Verlangen Einsicht in sämtliche, den jeweiligen Jahresabrechnungen zugrunde liegenden Originalbelege und Verbrauchserfassungen gewährt.

Zum Zwecke steuerrechtlicher Anforderungen an Steuerberater sowie Finanzbehörden.

Die weitergegebenen Daten dürfen von diesen ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.

4. Einwilligung in die Datenerhebung und -weitergabe für Vergleichsmieten

Satzungsgemäße Aufgabe des Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mannheim e. V. ist die umfassende Beratung und außergerichtliche Vertretung seiner Vereinsmitglieder, insbesondere auch zu Mietpreisangelegenheiten.

Zum Schutz der Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen müssen bei Mieterhöhungen vom Vermieter die ortsüblichen Entgelte, die für vergleichbaren Wohnraum in der Gemeinde gezahlt werden, nachgewiesen werden. Der Haus,- Wohnungs- und Grundeigentümerverein Mannheim e. V. berät seine Mitglieder insoweit und unterhält zu diesem Zweck eine Mietobjektsammlung. In dieser werden die nachfolgenden Daten (ohne Namensnennung) gespeichert und im gesetzlich zulässigen Rahmen erforderlichenfalls an Vereinsmitglieder weitergegeben:

* Straße, PLZ, Ort, Geschoss, Baujahr,

* Zimmerzahl, Wohnfläche, Nettomiete, Nettomiete pro qm, Ausstattung

Ich/wir (Mieter) haben diesen Hinweis zur Kenntnis genommen und willigen gegenüber dem Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verband Mannheim e. V. in die Speicherung und Weitergabe der gem. Ziff. 3 erhobenen Daten aus dem Mietverhältnis einschließlich eventueller späterer Änderungen ein.

5. Betroffenenrechte

Der Mieter hat das Recht:

* gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Vermieter zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass er die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;

* gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von dem Vermieter verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht beim Vermieter erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

* gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer beim Vermieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;

* gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer beim Vermieter gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;

* gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und der Vermieter die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;

* gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie dem Vermieter bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und

* gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

6. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.

(Vermieter)

(Mieter)

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